2. Eichater Baracken-Treffen

Im Jahre 1947 übernahm die Gemeinde Absam, nachdem sie wieder selbständig geworden war, auch die so genannte „Stadtsiedlung“ im Eichat. Durchwegs Südtiroler Familien wurden in die ehemaligen Wehrmachtsbaracken im Eichater Lager eingewiesen und höchst notdürftig untergebracht.

Später konnten die Siedler ihre Wohnungen auch kaufen und so herrichten, wie sie es für notwendig erachteten. Im Laufe der Jahre entwickelte sich ein Zusammengehörigkeitsgefühl, das auch beim 2. Eichater Baracken-Treffen am 7. Mai 2023 im Eichater Pfarrsaal zu spüren war. 70 Menschen waren der Einladung des Gemeindemuseums Absam und des Vereins Absam Chronik gefolgt.

Sie wurden von Kulturausschussobmann Gerd Jenewein begrüßt und von Matthias Breit äußerst kompetent über die jüngere Absamer (Eichater) Geschichte informiert. Regina Saurer, selbst in den Baracken aufgewachsen, betreute mit ihren Helferinnen die Gäste bestens.

Erinnerungen wurden ausgetauscht, Interviews vereinbart, neue Fotos gemacht, alte zur Verfügung gestellt und weitere Treffen – unter anderem ein Baracken-Stammtisch – ausgemacht.

Matthias Breit hat ein sehens- und lesenswertes Heft gestaltet, das an die Teilnehmer verteilt werden wird und im Gemeindemuseum aufliegt.

Eichater Barackentreffen

07. Mai 2023 - Folder von Matthias Breit

Sehr erfreulich noch zum Schluss: Die „Barackeler“ haben 500 Euro gespendet, die dem Sozialfonds der Gemeinde Absam zugutekommen.

Haller Lokalanzeiger 27.01.1951

Die „Stadtsiedlung“ im Eichat

Im Jahre 1947 übernahm die Gemeinde Absam, nachdem sie wieder selbständig geworden war, auch die „Stadtsiedlung“ im Eichat, so genannt, weil sie fast durchwegs Haller Familien beherbergt, die im Frühjahr 1946 auf Grund eines mittlerweile als verfassungswidrig erkannten Landesgesetzes aus politischen Gründen delogiert und in die ehemaligen Wehrmachtsbaracken im Eichater Lager eingewiesen und höchst notdürftig untergebracht worden waren.

Die Wohnungsverhältnisse  haben sich in den Jahren darauf noch mehr verschlechtert: man kann da ruhig von einem Notstand sprechen, der dringend der Abhilfe bedarf. Wenn die Gemeinde Absam, der dieses böse Erbe zufiel, bisher nicht so wirksam helfen konnte, wie es notwendig war und wie sie es ja auch selbst wollte, so waren daran vor allem die ungeklärten  Eigentumsverhältnisse schuld. Eigentümer der Baracken war die Besatzungsmacht und verwaltet wurden sie von einem österreichischen Bevollmächtigten, der auch die Mieten einhob.

Fürsorgepflichtig war aber die Gemeinde. Begreiflich, daß sie auf eine Bereinigung dieses kompetenzverwirrten Zustandes drängte. Sie kam kürzlich in der Weise zustande, daß die Siedler ihre Wohnungen um 60 Schilling je Raum kaufen konnten. Sie gingen auf diesen Vorschlag, der als eine praktikable Lösung bezeichnet werden kann, auch ein, und an ihnen liegt es, die erworbenen Wohnungen nun so herzurichten, wie es ihnen notwendig erscheint. Die Gemeinde wird ihnen dabei entgegenkommen – es liegen da bestimmte Versprechungen vor – und beide Gemeinderatsparteien, die sehr einträchtig zusammenarbeiten, werden es an Verständnis für die Notlage der Siedler nicht fehlen lassen.

Wenn die Siedler sich verpflichten mußten, nach Kaufabschluß keine Forderungen mehr an die Besatzungsmacht oder an deren Bevollmächtigten und auch nicht an die Gemeinde zu stellen, so hat dies mehr eine formale Bedeutung: jedenfalls ist sich die Gemeinde dessen bewußt, daß sie in besonderen Fällen weiterhin fürsorgepflichtig bleibt. Die Fürsorge würde allerdings erleichtert werden, wenn jene Parteien, die nicht in der Lage sind, ihre Wohnungen selbst zu richten und zu erhalten, in eine Baracke zusammenzögen, die dann von der Gemeinde baulich instandgehalten werden könnte. Die anderen Siedler werden jedoch, wie man von ihnen hört, sobald als möglich daran gehen, die Bauschäden zu beheben und nach und nach die Wohnungsverhältnisse zu verbessern, wobei ihnen die Gemeinde, wie gesagt, nach bester Möglichkeit helfen will, wenn entsprechend begründete Gesuche vorliegen.

Da bei einigen seinerzeit aus politischen Gründen delogierten Siedlern die Belastungsgründe nicht mehr vorliegen – sie sind ja schon längst mit Nachsicht der Rechtsfolgen amnestiert – besteht für sie auch die Möglichkeit, im Wege eines Rückstellungsverfahrens zu ihrer früheren Stadtwohnung zu gelangen.

Gruppenbild beim 2. Eichater Barackentreffen
Gruppenbild der Teilnehmer des Eichater Barackentreffens (07. Mai 2023, Bild: G. Jenewein)

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